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   SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06   

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SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06 (https://dejure.org/2007,20773)
SG München, Entscheidung vom 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06 (https://dejure.org/2007,20773)
SG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - S 38 KA 1231/06 (https://dejure.org/2007,20773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im Falle einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Bekanntmachung; Auswirkungen einer Nichtbeachtung des sog. Jährlichkeitsprinzip für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Richtgrößen: Urteil wirft generelle Fragen auf

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Im Schriftsatz des Beklagten und damaligen Antragsgegners vom 21./22.6.2006 wurde die Auffassung vertreten, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 2.11.2005, B 6 KA 63/04 R) nicht einschlägig sei, da diese Entscheidung die Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung des Jahres 1998 betreffe.

    Im Übrigen (Schreiben der Beigeladenen zu 1) vom 27.7.2006) sei in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 2.11.2006 unter dem Az.: B 6 KA 63/04 R lediglich die Rede davon, dass Richtgrößen bekannt gemacht werden müssten.

    In dem Zusammenhang sei auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2.11.2005 (Az.: B 6 KA 63/04 R) hinzuweisen.

    In dem Zusammenhang werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2.11.2005, Az.: B 6 KA 63/04 R) hingewiesen.

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 2.11.2005 (Az.: B 6 KA 63/04 R) über die Frage der Rückwirkung von Richtgrößen aus dem Jahr 1998 (Land Berlin) entschieden.

    "Die mit ihnen verfolgten Ziele könnten sich nicht bei bereits getätigtem Verhalten entfalten; das Normziel der Verhaltenssteuerung ging dann ins Leere" (BSG, Urteil vom 2.11.2005, Az.: B 6 KA 63/04 R).

    "In dieser Einbeziehung bereits unabänderlich getätigter Verordnungen liegt ein rückwirkender Eingriff in einen der Vergangenheit angehörenden Sachverhalt vor ... Zudem kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass der Arzt ab dem späteren Zeitpunkt, nachdem er schon in beträchtlichem Umfang Verordnungen getätigt hat, die Gefahr einer Überschreitung der Richtgröße noch durch ein entsprechend geringeres Verordnungsvolumen im restlichen Teil des Jahres ausreichen kann" (vgl. BSG, Urteil vom 2.11.2005, Az.: B 6 KA 63/04 R).

    In diesem Zusammenhang wird auf die bereits mehrfach zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 2.11.2005 (Az.: B 6 KA 63/04 R) hingewiesen.

  • LSG Bayern, 17.07.2007 - L 12 B 795/06

    Regressanspruch gegen einen zugelassenen Arzt mit der in der

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor dem Bay. LSG (Az.: L 12 B 795/06 KA ER) wiederholten der Beklagte und damalige Antragsgegner bzw. die Beigeladene zu 1) ihren Standpunkt.

    Auf die Beschwerde des Beklagten und damaligen Antragsgegners hin entschied das Bayerische Landessozialgericht mit Beschluss vom 17.7.2007 (Az.: L 12 B 795/06 KA ER) mit folgender Tenorierung:.

    Es gibt keine wesentlichen Gesichtspunkte nach Erlass des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 14.8.2006 (Az.: S 38 KA 1252/06 ER), die das Gericht im Hauptsacheverfahren zur Revision seiner im Eilverfahren - wenn auch nur im Rahmen der summarischen Prüfung - vertretenen Rechtsansicht veranlassen könnten; dies gilt auch nach Erlass des Beschlusses des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Juli 2007 (Az.: L 12 B 795/06 KA ER).

    In diesem Sinne hat sich auch das Bayerische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2007 (Az.: L 12 B 795/06 KA ER) ausgesprochen.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Dies hat auch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 9.12.2004 (Az.: B 6 KA 40/03 R) unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 283, 291; 90, 60, 85; BSGE 81, 86, 90 = SozR 3-2500, § 87 Nr. 18 S. 85) hervorgehoben.

    Andererseits darf nicht übersehen werden, dass sich "konkrete weitere Gebote für die Ausgestaltung des Verkündungsvorgangs aus dem Rechtsstaatsgebot nicht ergeben" (vgl. BSG, Urteil vom 9.12.2004, Az.: 6 KA 40/03 R).

  • LSG Berlin, 20.01.2005 - L 7 B 20/04

    Zulässigkeit der Fortgeltung befristeter Gesamtverträge im Vertragsarztrecht,

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Zur Frage der Fortgeltung der alten Richtgrößenvereinbarung wurde unter Hinweis auf den Beschluss des LSG Berlin vom 20.1.2005, Az.: L 7 B 20/04 KA ER die Auffassung vertreten, dass § 89 Abs. 1 Satz 4 SGB V nicht gelte.

    Wie das Sozialgericht München in seinem Beschluss vom 14. August 2006 hingewiesen hat, kommt eine Weitergeltung der bisherigen Regelung nur dann in Betracht, wenn ein schiedsamtliches Verfahren bereits eingeleitet worden ist, wie die ausdrückliche zeitliche Beschränkung der Weitergeltung bis zur Entscheidung durch das Schiedsamt in § 89 Abs. 1 Satz 4 SGB V zeigt (vgl. LSG Berlin, Beschluss vom 20.1.2005, Az.: L 7 B 20/04 KA ER).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Dies hat auch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 9.12.2004 (Az.: B 6 KA 40/03 R) unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 283, 291; 90, 60, 85; BSGE 81, 86, 90 = SozR 3-2500, § 87 Nr. 18 S. 85) hervorgehoben.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Dies hat auch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 9.12.2004 (Az.: B 6 KA 40/03 R) unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 283, 291; 90, 60, 85; BSGE 81, 86, 90 = SozR 3-2500, § 87 Nr. 18 S. 85) hervorgehoben.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Dies hat auch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 9.12.2004 (Az.: B 6 KA 40/03 R) unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 283, 291; 90, 60, 85; BSGE 81, 86, 90 = SozR 3-2500, § 87 Nr. 18 S. 85) hervorgehoben.
  • LSG Berlin, 03.03.2004 - L 7 KA 4/03

    Aufhebung der Festsetzung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Überschreitung

    Auszug aus SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
    Dem entspricht es, dass alle Richtgrößen-Vereinbarungen und Prüfvereinbarungen und ihre Änderungen im KV-Blatt, dem offiziellen Organ der Beigeladenen zu 1) oder in Beilagen zu dieser Zeitschrift veröffentlicht worden sind oder veröffentlicht werden" (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 3.3.2004, Az.: L 7 KA 4/03).
  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Bekanntgabe von

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München mit den Aktenzeichen S 38 KA 1231/06 und S 38 KA 1252/06 ER, des Bayer. Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 12 B 795/06 KA ER sowie die Berufungsakte mit dem Aktenzeichen L 12 KA 16/08 vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 31/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 71/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 266/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 268/10

    Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen rechtswidrig

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
  • SG Dresden, 11.12.2013 - S 18 KA 2/11

    Festsetzung eines Regresses im Ergebnis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit von

    Die auf deren Grundlage durchgeführten Richtgrößenprüfungen sind im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung unbeanstandet geblieben (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2007, Az. S 38 KA 1231/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009, Az. L 12 KA 16/08; Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az. B 6 KA 9/10 R).
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LSG Bayern, Entscheidung vom 25.11.2009 - S 38 KA 1231/06 (https://dejure.org/2009,30583)
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